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Unsere osteopathische Studie wurde genehmigt

Mein Kollege Lars Wolf und ich planen eine klinische Studie zur Wirksamkeit der Osteopathie durchzuführen. Der Titel der Studie lautet:

„Können osteopathische Behandlungen Einfluss auf die Intensität und Dauer der Schmerzen bei Frauen mit primärer Dysmenorrhoe (schmerzhafter Regelblutung) nehmen?“

Das Exposé der Studie wurde von der Ethikkommission der Akademie für Osteopathie genehmigt.

Die Studie wurde im Deutsche Register Klinischer Studien der Universität Freiburg registriert. Die Daten stehen dadurch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Verfügung und können dort international eingesehen werden.

Die Teilnahmebedingungen und alle weiteren Info´s finden Sie hier!

 

Kostenübernahme der Osteopathie durch die Barmer GEK

Die Barmer GEK hat in den letzten Jahren öfters ihre Einstellung zur Kostenübernahme umgestellt.

Aktuell (Sommer 2021) werden die Behandlungskosten übernommen sofern die Versicherten am Bonusprogramm der Barmer GEK teilnehmen.

„Grundsätzlich ist die Osteopathie keine anerkannte Leistung bzw. kein Heilmittel, für das die gesetzlichen Krankenkassen Kosten übernehmen dürfen. Sie haben aber die Möglichkeit, beim BARMER Bonusprogramm gesammelte Punkte für eine Zuschuss-Prämie einzulösen. Diese Prämie können Sie dann für eine osteopathische Behandlung nutzen und somit Kosten sparen.“

Mit anderen Worten: Den 100€ Bonus können Sie für die Rechnung verwenden.

Diese Regelung ist nicht die schlechteste, aber es gibt bessere. Andere Krankenkassen erstattet ihren Versicherten u.a. 500€ pro Kalenderjahr und sind somit deutlich großzügiger.

Dennoch, ist diese Regelung besser als die vorherige.

Osteopathische Studie zur schmerzhaften Regelblutung wurde genehmigt!

Nach langer Arbeit hat die Akademie für Osteopathie das Exposé unserer Studie genehmigt.

Wir, das sind Lars Wolf und ich, wollen untersuchen, ob Osteopathie beim Krankheitsbild der schmerzhaften Regelblutung (primäre Dysmenorrhoe) ein wirksames Mittel der Behandlung darstellen kann.

Die Vorgängerstudie zu diesem Thema zeigte bereits vielversprechende Ergebnisse mit einer durchschnittlichen Verbesserung der Symptome um 57%.

Nach der Genehmigung erfolgt jetzt die Rekrutierung von 72 Patientinnen.

Weitere Informationen zu unserer Studie finden sie in den nächsten Tagen auf meiner Homepage.

BKK Bertelsmann bringt es auf den Punkt

 

BKK Bertelsmann klassiert Osteopathie-Verbände

Viele Krankenkassen erstatten mittlerweile die Kosten für Osteopathie. Unter den gut ausgebildeten Kollegen finden sich auch immer wieder „schwarze Schafe“ die nur über eine ungenügende Ausbildung verfügenden. Auch diese Kollegen versuchen ihren Patienten eine Kostenerstattung anbieten zu können.

Schlecht ausgebildete Therapeuten liefern nicht die qualitativ hochwertige Behandlung, die man von einem Osteopathen mit 5 jähriger Ausbildung erwarten kann. Die BKK Bertelsmann hat als erste Krankenkasse die Verbände aufgelistet, deren Mitgliedern die Kosten erstattet werden können und auch die Verbände deren Mitgliedsanforderungen nicht genügend. Dadurch können die Patienten einschätzen, ob der Therapeut eine gute Ausbildung genossen hat.

Überprüfen Sie den Verband Ihres Therapeuten

Es freut mich sehr, dass die Verbände mit den geringsten Anforderungen nicht anerkannt werden. Dass verbessert die Qualität der osteopathischen Behandlung. Schlechte Therapeuten braucht kein Patient.

Den Link zur Homepage finden Sie hier!

TK reduziert Erstattung für Osteopathie ab 2015

Die TK ändert ihre Erstattungspraxis für Osteopathie.

Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse wird ab 2015 für ihre über 8,5 Mio. Versicherten die Bezuschussung osteopathischer Behandlungen deutlich reduzieren: von gegenwärtig maximal 360 Euro für sechs Behandlungen à 60 Euro auf künftig nur noch 120 Euro für 3 Behandlungen à 40 Euro.

Nachzulesen auf der Homepage der Techniker Krankenkasse.

 

 

Berufsverband der Osteopathen Deutschlands – BVO im Bundestag vertreten

Der Bundesverband Osteopathie, BVO, ist als „offizieller Vertreter der Fachgruppe der Osteopathen Deutschlands“ im deutschen Bundestag gelistet. Darüber informierte der BVO-Vorstand seine Mitglieder auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung, auf der auch ein Referat über die „Zukunftsperspektiven der Osteopathie im Gesundheitswesen“ gehalten wurde. Der bisherige Vorstand wurde von drei auf fünf Personen erweitert.

Möglichkeiten der Osteopathie für Schwangere und Kinder

Am 02.07.2014 ist es mal wieder so weit.

Die Hebammenpraxis Preetz hat mich eingeladen an diesem Tag wieder Informationen über die osteopathischen Möglichkeiten vor, während und nach der Geburt zu geben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Möglichkeiten der Kinderosteopathie für Säuglinge. Aber auch die zukünftigen Mütter können vor und nach der Geburt osteopathisch unterstützt werden.

Es werden aktuelle Studien über Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Osteopathie rund um die Geburt vorgestellt.

Die große Resonanz nach dem letzten Termin zeigt, wie hoch dieses Thema bei den zukünftigen Müttern im Kurs steht.

 

Umfrage Patientenzufriedenheit

Der Bundesverband Osteopathie e.V. startet seine Umfrage zur Patientenzufriedenheit.

Die aus dieser Studie/Befragung gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, in den politischen Entscheidungsgremien ein Verständnis über die Tätigkeit und die hohe Qualität der Therapietätigkeit des Osteopathen zu wecken. – so der BVO

Wenn Sie an dieser Studie teilnehmen möchten und sich bereits bei mir in osteopathischer Behandlung befinden, können Sie mich gerne darauf ansprechen.

Sie erhalten dann von mir alle nötigen Unterlagen.

Das Ausfüllen der Umfrage erfolgt anonym und dauerte ca. 5-10 Minuten.

BKK Beiersdorf erstattet Kosten für Osteopathie

Die betriebsbezogene Krankenkasse BKK Beiersdorf erstattet die Behandlungskosten für Säuglinge:

  • Kostenübernahme/-erstattung für ein bis zwei Behandlungen eines diagnostizierten KISS-Syndroms bis zu 100 Euro je Behandlung

  • Leistung ausschließlich für Säuglinge. Empfohlenes Behandlungsalter vier bis acht Wochen. Übernommen werden die Kosten von Behandlungen innerhalb des ersten Lebensjahres.