Kostenerstattung

Osteopathie ist eine private Dienstleistung. Die Kosten der Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Wir empfehlen unseren Patienten, sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse oder ihrer privaten Krankenversicherung über die Kostenübernahme zu informieren.

Seit dem 01.01.2012 haben viele gesetzliche Krankenkassen Osteopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Vorraussetzungen zu Kostenerstattung sind unterschiedlich. In der Regel wird gefordert, dass der Therapeut eine abgeschlossene Ausbildung zum Osteopathen absolviert hat oder er Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist. Außerdem ist häufig eine ärztliche Überweisung zu einem Osteopathen oder ein Privatrezept für Osteopathie erforderlich. Je nach Krankenkasse variiert der Umfang der Erstattung. Eine Liste von Krankenkassen, die eine Kostenerstattung für Osteopathie anbieten, finden Sie hier.