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Trügerisches Werbeversprechen

Der Jahreswechsel wird von den Krankenkassen häufig als Zeitpunkt gewählt, um Neuerungen umzusetzen.

2012 war es die Techniker Krankenkasse, die als erste Kasse die Kosten für Osteopathie anteilig erstattete. Bis heute sind viele Krankenkassen diesem dem Beispiel gefolgt.

Barmer GEK und LKK werben mit Osteopathie

Um dem Wettbewerb standhalten zu können, werben viele Kassen damit, die Kosten für Osteopathie anteilig zu übernehmen. Doch schaut man genauer hin, erkennt man die Mogelpackung der Barmer GEK und LKK.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten eine Kostenübernahme in Aussicht, aber die Bedingungen stellen die Therapeuten vor eine fast unlösbare Aufgabe. Das Ende vom Lied ist ein frustrierter Patient, dessen Behandlungskosten nicht erstattet werden.

Ein folgenschweres Urteil für die Physiotherapeuten

Auf dem deutschen Gesundheitsmarkt teilen sich drei Berufsgruppen die Osteopathie. Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Wobei viele Therapeuten sowohl Physiotherapeut als auch Heilpraktiker sind (so wie ich).

Am 08.09.2015 hat das OLG 2 Düsseldorf eine folgenschweres Urteil gesprochen. Es untersagt Physiotherapeuten Osteopathie anzubieten, auszuüben, damit zu werben. Dies dürfen somit in Deutschland ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker.

Ist Ihr Osteopath ausschließlich Physiotherapeut macht er sich strafbar nach dem o.g. Urteil aus Düsseldorf.  Sie als Patient haben keinen Versicherungsschutz, sollte bei der Behandlung etwas passieren, da seine Therapie illegal erfolgt.

Als Heilpraktiker ist es in Deutschland verboten ebenfalls als Physiotherapeut in den gleichen Praxisräumen tätig zu werden (eine Vorgabe des Gesundheitsamtes).

Der Therapeut darf in seiner Praxis nur als Physiotherapeut ODER als Heilpraktiker arbeiten.

Er darf jedoch zwei getrennte Praxen betreiben, in denen er seinen Tätigkeiten getrennt nachgehen kann.

Irrsinnige Vorgaben der gesetzlichen Krankennkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen Barmer GEK und LKK geben vor, dass der Osteopath eine gesetzliche Kassenzulassung vorweisen muss als Arzt oder Physiotherapeut, damit die Kosten für eine private osteopathische Behandlung anteilig erstattet werden können.

  1. Ein Osteopath muss somit Heilpraktiker sein (für den Versicherungsschutz),
  2. zudem eine kassenzugelassene Physiotherapiepraxis betreiben (für die gesetzliche Krankenkasse)
  3. in der Sie aber nicht behandelt werden dürfen, weil es den Physiotherapeuten verboten ist Osteopathie zu betreiben (Urteil vom OLG2 Düsseldorf)
  4. oder Ihr Osteopath ist Arzt mit Kassenzulassung.

Ein Arzt mit Kassenzulassung hat in der Regel mit seiner Praxis mehr als genug zu tun. Möchte er trotzdem osteopathisch tätig werden, dann häufig in abgespeckter Form oder zum Preis einer Arbeitsstunde (ab ca. 150€) oder eben ohne Kassenzulassung als Privatarzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (laut Satzung nicht erstattungsfähig durch die o.g. Krankenkassen).

Sollten Sie einen Arzt finden, der diese Anforderung zu Ihrer Zufriedenheit erfüllt, lassen Sie es mich gerne wissen.

Ist Ihr Osteopath ausschließlich als Heilpraktiker tätig, erstatten die o.g. Krankenkassen die Kosten nicht. Eben so wenig, wenn Ihr Osteopath Arzt in einer Privatpraxis ist.

Der Ärger mit der gesetzlichen Krankenkasse

Das Fazit daraus lautet, dass die Barmer GEK und die LKK zwar damit werben, die Kosten für die Osteopathie anteilig zu erstatten, es aber kaum Therapeuten gibt, die die Anforderungen legal erfüllen können. Die Therapeuten werden in die Illegalität gedrängt, und den Patienten wird eine Kostenübernahme versprochen, die kaum erfüllt werden kann. Die Patienten sind frustriert und die Therapeuten müssen Aufklärung betreiben. So machen die Krankenkassen Werbung mit Osteopathie ohne dafür zahlen zu müssen.

Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme der Barmer GEK und LKK bei mir leider nicht möglich.

 

Barmer GEK reduziert Erstattung für Osteopathie erneut

Die Barmer GEK hat im Nov. 2014 bereits ihre Erstattungspraxis für Osteopathie deutlich verschärft.

Mündliche Zusagen einer Kostenübernahme wurden von Seiten der Barmer GEK im November 2014 gegenüber den Versicherten nicht mehr eingehalten.

Viele meiner Patienten waren darüber sehr verärgert und zogen einen Wechsel der Krankenkasse in Betracht.

Am 21.03.2015 wurde in der überarbeiteten Satzung der Kasse die Pauschale von einstmals 100€ Zuschuss reduziert auf 50€ im Jahr für Osteopathie.

In der Satzung sieht die Barmer GEK nun vor, dass der Versicherte am Bonusprogramm teil nimmt und dort Punkte sammelt. Diese Punkte können mit der Rechnung des anerkannten Osteopathen (was immer das sein soll) bei der Barmer eingerecht werden. Die Bonuspunkte werden dann mit der Rechnung des Osteopathen verrechnet. Dabei gibt es maximal 50€ pro Jahr und Versicherten dazu.

Der Betrag von 50€ wird dann an den Versicherten ausgezahlt.

Nach wie vor, stellt diese Regelung eine unzureichende Absicherung des Versicherten da, da die Bezeichnung „anerkannter Osteopath“ keine Qualitätssicherung mit sich bringt. Eine genaue Erklärung finden Sie hier.

 

 

Kostenübernahme der Osteopathie durch die Barmer GEK

Die Barmer GEK hat in den letzten Jahren öfters ihre Einstellung zur Kostenübernahme umgestellt.

Aktuell (Sommer 2021) werden die Behandlungskosten übernommen sofern die Versicherten am Bonusprogramm der Barmer GEK teilnehmen.

„Grundsätzlich ist die Osteopathie keine anerkannte Leistung bzw. kein Heilmittel, für das die gesetzlichen Krankenkassen Kosten übernehmen dürfen. Sie haben aber die Möglichkeit, beim BARMER Bonusprogramm gesammelte Punkte für eine Zuschuss-Prämie einzulösen. Diese Prämie können Sie dann für eine osteopathische Behandlung nutzen und somit Kosten sparen.“

Mit anderen Worten: Den 100€ Bonus können Sie für die Rechnung verwenden.

Diese Regelung ist nicht die schlechteste, aber es gibt bessere. Andere Krankenkassen erstattet ihren Versicherten u.a. 500€ pro Kalenderjahr und sind somit deutlich großzügiger.

Dennoch, ist diese Regelung besser als die vorherige.

BKK Bertelsmann bringt es auf den Punkt

 

BKK Bertelsmann klassiert Osteopathie-Verbände

Viele Krankenkassen erstatten mittlerweile die Kosten für Osteopathie. Unter den gut ausgebildeten Kollegen finden sich auch immer wieder „schwarze Schafe“ die nur über eine ungenügende Ausbildung verfügenden. Auch diese Kollegen versuchen ihren Patienten eine Kostenerstattung anbieten zu können.

Schlecht ausgebildete Therapeuten liefern nicht die qualitativ hochwertige Behandlung, die man von einem Osteopathen mit 5 jähriger Ausbildung erwarten kann. Die BKK Bertelsmann hat als erste Krankenkasse die Verbände aufgelistet, deren Mitgliedern die Kosten erstattet werden können und auch die Verbände deren Mitgliedsanforderungen nicht genügend. Dadurch können die Patienten einschätzen, ob der Therapeut eine gute Ausbildung genossen hat.

Überprüfen Sie den Verband Ihres Therapeuten

Es freut mich sehr, dass die Verbände mit den geringsten Anforderungen nicht anerkannt werden. Dass verbessert die Qualität der osteopathischen Behandlung. Schlechte Therapeuten braucht kein Patient.

Den Link zur Homepage finden Sie hier!

TK reduziert Erstattung für Osteopathie ab 2015

Die TK ändert ihre Erstattungspraxis für Osteopathie.

Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse wird ab 2015 für ihre über 8,5 Mio. Versicherten die Bezuschussung osteopathischer Behandlungen deutlich reduzieren: von gegenwärtig maximal 360 Euro für sechs Behandlungen à 60 Euro auf künftig nur noch 120 Euro für 3 Behandlungen à 40 Euro.

Nachzulesen auf der Homepage der Techniker Krankenkasse.