Archiv des Autors: Maximilian Plathner

TK reduziert Erstattung für Osteopathie ab 2015

Die TK ändert ihre Erstattungspraxis für Osteopathie.

Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse wird ab 2015 für ihre über 8,5 Mio. Versicherten die Bezuschussung osteopathischer Behandlungen deutlich reduzieren: von gegenwärtig maximal 360 Euro für sechs Behandlungen à 60 Euro auf künftig nur noch 120 Euro für 3 Behandlungen à 40 Euro.

Nachzulesen auf der Homepage der Techniker Krankenkasse.

 

 

Hospitation im Operationssaal – Kiel

Am Samstag den 20.09.2014 durfte ich im OP hospitieren.

OP - Bereich Krankenhaus Kiel

OP – Bereich Krankenhaus Kiel

Es wurde ein Darmverschluss (Ilius) operiert und dabei eine ca. 40cm lange Dünndarmschlinge entfernt. 

Der Patient hat die 3 Stunde Operation gut überstanden.

Vielen Dank an das Städtische Krankenhaus in Kiel, die freundlichen Oberärzte und die netten OP-Schwestern.

Umfrage unter 445 Osteopathen

Wie in den letzten Jahren auch, hat der BVO.e.V. auch in diesem Jahr wieder eine Umfrage unter 445 Osteopathen durchgeführt. 

Das Ergebnis dieser Umfrage kann man jetzt auf osteopathie-zaehlung.de einsehen.

Es geht dabei um interessante Fragen, wie z.B. wie viel Patienten die Kollegen (und ich auch) durchschnittlich pro Woche behandeln, wie viel sie dafür berechnen und woher die ganzen Patienten eigentlich kommen.

Auch die Ausbildung, die Berufserfahrung und der Grundberuf wurden erfragt. Das sind jedoch nur einige der erfassten Daten. Alles weitere finden Sie auf der o.g. Homepage.

Berufsverband der Osteopathen Deutschlands – BVO im Bundestag vertreten

Der Bundesverband Osteopathie, BVO, ist als „offizieller Vertreter der Fachgruppe der Osteopathen Deutschlands“ im deutschen Bundestag gelistet. Darüber informierte der BVO-Vorstand seine Mitglieder auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung, auf der auch ein Referat über die „Zukunftsperspektiven der Osteopathie im Gesundheitswesen“ gehalten wurde. Der bisherige Vorstand wurde von drei auf fünf Personen erweitert.

DAK erstattet Kosten für Osteopathie

DIe DAK hat in ihrer Satzung beschlossen die Kosten für Osteopathie anteilig zu erstatten. Aus der Satzung geht hervor, dass die DAK sich mit maximal 160€ pro Kalenderjahr beteiligt. Dabei übernimmt sie maximal 80% und maximal 60€ der Kosten pro Behandlung. Allerdings muss der behandelnde Osteopath Arzt sein, Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie sein oder eine Ausbildung von mind. 700 Stunden nachweisen. (Satzung der DAK)

Diese Vorgaben gehen leider immer noch am Berufsbild des Osteopathen der sechs größten Berufsverbände in Deutschland vorbei.

Nachtrag: Seit dem 1.November 2014 erstattet die DAK keine Kosten mehr für Osteopathie, auch nicht als Einzelfallentscheidung. Hier dazu mehr.

Möglichkeiten der Osteopathie für Schwangere und Kinder

Am 02.07.2014 ist es mal wieder so weit.

Die Hebammenpraxis Preetz hat mich eingeladen an diesem Tag wieder Informationen über die osteopathischen Möglichkeiten vor, während und nach der Geburt zu geben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Möglichkeiten der Kinderosteopathie für Säuglinge. Aber auch die zukünftigen Mütter können vor und nach der Geburt osteopathisch unterstützt werden.

Es werden aktuelle Studien über Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Osteopathie rund um die Geburt vorgestellt.

Die große Resonanz nach dem letzten Termin zeigt, wie hoch dieses Thema bei den zukünftigen Müttern im Kurs steht.

 

Umfrage Patientenzufriedenheit

Der Bundesverband Osteopathie e.V. startet seine Umfrage zur Patientenzufriedenheit.

Die aus dieser Studie/Befragung gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, in den politischen Entscheidungsgremien ein Verständnis über die Tätigkeit und die hohe Qualität der Therapietätigkeit des Osteopathen zu wecken. – so der BVO

Wenn Sie an dieser Studie teilnehmen möchten und sich bereits bei mir in osteopathischer Behandlung befinden, können Sie mich gerne darauf ansprechen.

Sie erhalten dann von mir alle nötigen Unterlagen.

Das Ausfüllen der Umfrage erfolgt anonym und dauerte ca. 5-10 Minuten.

BKK Beiersdorf erstattet Kosten für Osteopathie

Die betriebsbezogene Krankenkasse BKK Beiersdorf erstattet die Behandlungskosten für Säuglinge:

  • Kostenübernahme/-erstattung für ein bis zwei Behandlungen eines diagnostizierten KISS-Syndroms bis zu 100 Euro je Behandlung

  • Leistung ausschließlich für Säuglinge. Empfohlenes Behandlungsalter vier bis acht Wochen. Übernommen werden die Kosten von Behandlungen innerhalb des ersten Lebensjahres.