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Neue Osteopathin in Preetz

Ab April wird unser Praxisteam verstärkt werden durch Alina Kern als neue Osteopathin in Preetz.

Alina Kern M.Sc. Osteopathie und Heilpraktikerin

Frau Kern hat einen Bachelor und einen Masterabschluss in Osteopathie, ist Heilpraktikerin, unterrichtete Osteopathie in Hamburg an der Osteopathie Schule Deutschland und assistiert darüber hinaus  im OP der Endoklinik in Hamburg. Zudem war sie lange Zeit Trainerin im olympischen Turnen der Damen.

Besonders junge Erwachsene, Sportler und Frauen während und nach der Schwangerschaft sollen von den kurzfristigen freien Terminen profitieren können, ebenso wie Patienten mit akuten Schmerzen im Bewegungsapparat.

Frau Kern kombiniert Fingerspitzengefühl mit Wissenschaft und klinischer Erfahrung.

Die Termine können hier online oder telefonisch über die Praxis oder direkt bei Frau Kern gebucht werden.

Wir sind sehr froh darüber Frau Kern als Osteopathin gewinnen zu können.

Physiotherapeuten dürfen keine Osteopathie ausüben

Schleswig-Holstein steht hinter Düsseldorfer OLG-Urteil

Ministerin Kristin Alheit  - Fotograf Gerd Seidel Lizenz: CC-BY-Sa 3.0

Ministerin Kristin Alheit – Fotograf Gerd Seidel Lizenz: CC-BY-Sa 3.0

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in Kiel reagiert auf das Düsseldorfer OLG-Urteil. Demnach dürfen auch in Schleswig-Holstein Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis keine Osteopathie praktizieren. Selbst nicht auf ärztliche Anordnung.

„Das Urteil des OLG Düsseldorf sieht in der Ausübung der Osteopathie die Ausübung von Heilkunde. (…). 
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind keine osteopathischen Techniken enthalten. Die Ausübung der Osteopathie ist somit nicht durch die Regelungen für Physiotherapeuten abgedeckt. Ein Berufsgesetz für Osteopathie gibt es in der Bundesrepublik nicht.
Somit kommt das Heilpraktikergesetz zur Anwendung. Heilkunde darf gemäß  § 1 des Heilpraktikergesetzes nur ausüben, wer approbierter Arzt/approbierte Ärztin ist oder die Heilpraktikererlaubnis besitzt.“

Dieses geht aus einem Schreiben von Frau Kristin Alheit aus dem Kieler Ministerium an die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, vom 24. März 2016 hervor.