Schleswig-Holstein steht hinter Düsseldorfer OLG-Urteil
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in Kiel reagiert auf das Düsseldorfer OLG-Urteil. Demnach dürfen auch in Schleswig-Holstein Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis keine Osteopathie praktizieren. Selbst nicht auf ärztliche Anordnung.
„Das Urteil des OLG Düsseldorf sieht in der Ausübung der Osteopathie die Ausübung von Heilkunde. (…).
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind keine osteopathischen Techniken enthalten. Die Ausübung der Osteopathie ist somit nicht durch die Regelungen für Physiotherapeuten abgedeckt. Ein Berufsgesetz für Osteopathie gibt es in der Bundesrepublik nicht.
Somit kommt das Heilpraktikergesetz zur Anwendung. Heilkunde darf gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes nur ausüben, wer approbierter Arzt/approbierte Ärztin ist oder die Heilpraktikererlaubnis besitzt.“
Dieses geht aus einem Schreiben von Frau Kristin Alheit aus dem Kieler Ministerium an die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, vom 24. März 2016 hervor.