Schlagwort-Archive: Kostenersttung

LKK erstattet Osteopathie anteilig

Seit dem 01.01.2014 erstattet die LKK die Kosten für Osteopathie anteilig. Übernommen werden 80% der Kosten, maximal 80€ pro Sitzung und max. 250€ pro Kalenderjahr.

Vorraussetzung ist eine Überweisung oder Privatrezept eines Arztes und das die Behandlung durch einen qualifizierten Therapeuten durchgeführt wird. Der Therapeut sollte eine 5 jährige Ausbildung zum Osteopathen abgeschlossen haben und eine Kassenzulassung als Arzt oder Physiotherapeut aufweisen.

Weder kann ich diese Vorgaben erfüllen, noch kenne ich einen Therapeuten auf den dies zutrifft. Den komplizierten Sachverhalt dazu habe ich Ihnen hier aufgeführt.