Das OLG Düsseldorf hat am 08.09.2015 ein folgenschweres Urteil gefällt.
Darin wird dem beklagten Physiotherapeuten untersagt „berufs- oder gewerbemäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/oder die Osteopathie auszuüben“.
Physiotherapeuten fehlen differenzialdiagnostische Fähigkeiten
Physiotherapeuten verfügen weder über die nötigen differenzialdiagnostischen Fähigkeiten noch ist es Ihnen gesetzlich erlaubt die Wirbelsäule zu manipulieren („einknacken“). Tuen sie es dennoch machen sie sich strafbar. Im Falle eines Falles zahlt keine Versicherung wenn ein Schaden am Patienten entsteht. Halten sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen, können sie die Osteopathie nicht vollumfänglich ausüben.
Es führt daher kein Weg am Heilpraktiker-Status/Arzt-Status vorbei um Menschen in Deutschland im ersten Kontakt rechtssicher behandeln zu dürfen. Zusammen mit einer Ausbildung von mind. 1350 Stunden stellt es ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Therapeuten da.
Die AOK NordWest zieht Konsequenzen
Die AOK Nordwest hat als eine der ersten Krankenkassen auf das Urteil reagiert und mich nach einem Nachweis über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gebeten.
Das Urteil leistet einen guten Betrag zur Qualitätssicherung in dem Berufsbild des Osteopathen. Zudem ist es ein wichtiger Schritt gegen die Degradierung der Osteopathie als physiotherapeutisches Heilmittel.