Sehr geehrte Patienten,

trotz der Corona-Krise können, dürfen und sollen wir unserer osteopathischen Tätigkeit als Heilpraktiker nachgehen.

Dies geht aus der Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 von Schleswig-Holstein hervor.

Die Praxis ist geöffnet!

Wir sind jedoch aufgefordert unsere Arbeit der Gefährdungslage anzupassen.

Wir verzichten aus diesem Grund auf das Händeschütteln, waschen unsere Hände vor und nach jedem Patienten gründlich, verzichten auf die Verwendung von Bezügen auf den Behandlungsliegen, lüften noch regelmäßiger, desinfizieren die Waschräume häufiger, vergrößern den Abstand der Stühle im Wartezimmer, legen die Termine so, dass sich möglich wenig Patienten zeitgleich in der Praxis befinden und desinfizieren häufig genutzte Oberflächen zweimal täglich.

Selbstverständlich desinfizieren wir auch regelmäßig unsere Hände und stellen darüber hinaus auch den Patienten unser Desinfektionsmittel in der Praxis zur Verfügung (bitte nicht mit nach Hause nehmen).

Patienten brauchen  keinen 3G-Nachweis.

Jede Person über 5 Jahre die unsere Praxis betritt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Dies gilt auch nach dem Anpassen der Coronaschutzmaßnahmen vom 01.04.2022. Unsere Praxis zählt zu den medizinischen Einrichtungen, wir haben viele Säuglinge und Kinder in Behandlung die sich selbst nicht schützen können und bei den aktuellen Infektionszahlen versuchen wir so lange wie möglich den Betrieb aufrecht zu halten.

Wir als Therapeuten arbeiten ausschließlich mit FFP2-Maske, sind darüber hinaus alle mehrfach geimpft und testen uns täglich freiwillig (2G+).

Sollten Sie grippeähnlichen Symptomen (z.B. Husten und/oder Fieber) aufweisen, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt. Für uns als Osteopathen/Heilpraktiker besteht bei allen Infektionskrankheiten ein Behandlungsverbot.

Sollte sich die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes, die Vorgaben aus Berlin oder vom Gesundheitsamt ändern, werden wir entsprechend reagieren und nötigenfalls die betroffenen Patienten umgehend informieren.