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Physiotherapeuten dürfen keine Osteopathie ausüben

Schleswig-Holstein steht hinter Düsseldorfer OLG-Urteil

Ministerin Kristin Alheit  - Fotograf Gerd Seidel Lizenz: CC-BY-Sa 3.0

Ministerin Kristin Alheit – Fotograf Gerd Seidel Lizenz: CC-BY-Sa 3.0

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in Kiel reagiert auf das Düsseldorfer OLG-Urteil. Demnach dürfen auch in Schleswig-Holstein Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis keine Osteopathie praktizieren. Selbst nicht auf ärztliche Anordnung.

„Das Urteil des OLG Düsseldorf sieht in der Ausübung der Osteopathie die Ausübung von Heilkunde. (…). 
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind keine osteopathischen Techniken enthalten. Die Ausübung der Osteopathie ist somit nicht durch die Regelungen für Physiotherapeuten abgedeckt. Ein Berufsgesetz für Osteopathie gibt es in der Bundesrepublik nicht.
Somit kommt das Heilpraktikergesetz zur Anwendung. Heilkunde darf gemäß  § 1 des Heilpraktikergesetzes nur ausüben, wer approbierter Arzt/approbierte Ärztin ist oder die Heilpraktikererlaubnis besitzt.“

Dieses geht aus einem Schreiben von Frau Kristin Alheit aus dem Kieler Ministerium an die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, vom 24. März 2016 hervor.

 

 

Neue Räume, neue Behandlungsliege

Ab heute biete ich Osteopathie auch in den Räumen der Physiotherapiepraxis von Frau Neubert in Preetz an. Jetzt kann ich auch montags und dienstags praktisch arbeiten. Dadurch verkürzt sich die Wartezeit der Patienten für eine Erstbehandlung.

Just-in-time kam auch meine neue Behandlungsliege. Absolut professionelle Arbeit der Firmen FREI AG und Spedition Gerdts.

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